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   BVerwG, 15.05.1992 - 9 B 13.92   

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https://dejure.org/1992,16214
BVerwG, 15.05.1992 - 9 B 13.92 (https://dejure.org/1992,16214)
BVerwG, Entscheidung vom 15.05.1992 - 9 B 13.92 (https://dejure.org/1992,16214)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Mai 1992 - 9 B 13.92 (https://dejure.org/1992,16214)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Asylerheblicher Nachfluchtgrund durch einen erfolgten Religionswechsel während des Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland - Verpflichtung der Tatsachengerichte zur Entscheidung von Amts wegen über die Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG in den vom Bundesamt bis ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 18.02.1992 - 9 C 59.91

    Streitwertfestsetzung im Asylverfahren

    Auszug aus BVerwG, 15.05.1992 - 9 B 13.92
    Die in dieser Hinsicht erhobene Grundsatzrüge (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) ist zwar unbegründet geworden, weil die mit der Beschwerde aufgeworfene Frage inzwischen durch das Urteil des Senats vom 18. Februar 1992 - BVerwG 9 C 59.91 - (Dok. Ber. A 1992, 119) geklärt ist.

    Das Berufungsgericht hat entgegen der im Urteil vom 18. Februar 1992 (a.a.O.) enthaltenen Rechtsauffassung rechtsirrtümlich und damit zugleich verfahrensfehlerhaft über die Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG sachlich nicht entschieden, also einen Teil des Streitgegenstands unberücksichtigt gelassen.

  • BVerwG, 31.01.1989 - 9 C 54.88

    Sachverhaltswürdigung - Richterliche Überzeugungsbildung - Asylbewerber -

    Auszug aus BVerwG, 15.05.1992 - 9 B 13.92
    Die vom Kläger insoweit für i.S. von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO rechtsgrundsätzlich klärungsbedürftig erachtete Frage, ob ein während des Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland erfolgter Religionswechsel ein asylerheblicher Nachfluchtgrund ist, rechtfertigt nicht die Zulassung der Revision, denn diese Frage ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits dahin gehend geklärt, daß es sich dabei um einen selbstgeschaffenen subjektiven Nachfluchtgrund handelt (vgl. Urteil vom 31. Januar 1989 - BVerwG 9 C 54.88 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 213).

    Ein derartiger Religionswechsel - hier der übertritt eines Moslems zu den Zeugen Jehovas - gehört zu den subjektiven (selbstgeschaffenen) Nachfluchtgründen, weil ein solcher übertritt allein in einem vom Asylbewerber selbst realisierten Willensentschluß besteht, auch wenn sich der Asylbewerber dazu möglicherweise - nur schwer beweisbar - durch eine in ihm erwachte religiöse Überzeugung aufgerufen gefühlt haben mag (vgl. Urteil vom 31. Januar 1989 a.a.O.; ferner Urteil vom 9. April 1991 - BVerwG 9 C 100.90 - BVerwGE 88, 92).

  • BVerwG, 22.10.1986 - 3 B 43.86

    Vorlagepflicht an den EuGH als Revisionszulassungsgrund

    Auszug aus BVerwG, 15.05.1992 - 9 B 13.92
    Die Rüge ist jedoch unter den hier gegebenen Umständen als Abweichungsrüge im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO (vgl. z.B. Beschluß vom 22. Oktober 1986 - BVerwG 3 B 43.86 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 243) und - da sie Verfahrensrecht betrifft - zugleich als Verfahrensrüge zu behandeln (vgl. Beschluß vom 29. Juni 1977 - BVerwG 5 B 88.76 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 154).
  • BVerwG, 09.04.1991 - 9 C 100.90

    Asylrecht - Selbstgeschaffene Nachfluchtgründe - Objektiver Nachfluchtgrund

    Auszug aus BVerwG, 15.05.1992 - 9 B 13.92
    Ein derartiger Religionswechsel - hier der übertritt eines Moslems zu den Zeugen Jehovas - gehört zu den subjektiven (selbstgeschaffenen) Nachfluchtgründen, weil ein solcher übertritt allein in einem vom Asylbewerber selbst realisierten Willensentschluß besteht, auch wenn sich der Asylbewerber dazu möglicherweise - nur schwer beweisbar - durch eine in ihm erwachte religiöse Überzeugung aufgerufen gefühlt haben mag (vgl. Urteil vom 31. Januar 1989 a.a.O.; ferner Urteil vom 9. April 1991 - BVerwG 9 C 100.90 - BVerwGE 88, 92).
  • BVerwG, 29.06.1977 - 5 B 88.76

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anspruch auf

    Auszug aus BVerwG, 15.05.1992 - 9 B 13.92
    Die Rüge ist jedoch unter den hier gegebenen Umständen als Abweichungsrüge im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO (vgl. z.B. Beschluß vom 22. Oktober 1986 - BVerwG 3 B 43.86 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 243) und - da sie Verfahrensrecht betrifft - zugleich als Verfahrensrüge zu behandeln (vgl. Beschluß vom 29. Juni 1977 - BVerwG 5 B 88.76 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 154).
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